Skip to main content


Let’s go! e.V.

eine Jugendhilfeeinrichtung mit
tiergestützter Pädagogik

jetz helfenkontaktformularjetz helfen

Tel. 02961/96643-0
info@letsgo.de

Verabschiedung des Unvereinbarkeits- beschlusses durch den Aufsichtsrat des Paritätischen NRW

Logo Mitglied Aufkl. 09.07
Let´s go! e.V. begrüßt sehr deutlich, dass der Aufsichtsrat des Paritätischen Landesverbandes NRW am 7. Februar 2025 ein Unvereinbarkeitsbeschluss gegen Menschenfeindliche und rechtsextreme Positionen sowie Organisationen verabschiedet hat. Dieser Schritt ist Teil der kontinuierlichen Positionierung des Verbandes gegen menschenfeindliche und rechtsextreme Tendenzen.
Der aktuelle Beschluss legt unmissverständlich fest, dass der Paritätische NRW jegliche Zusammenarbeit mit menschenfeindlichen und rechtsextremen Organisationen sowie Parteien ausschließt. Der Unvereinbarkeitsbeschluss basiert auf den paritätischen Grundsätzen von Toleranz, Offenheit und Vielfalt und bekräftigt die Verpflichtung, jegliche Form von Diskriminierung, Rassismus und Menschenfeindlichkeit strikt abzulehnen. Ziel dieses Beschlusses ist es, die Zusammenarbeit mit rechtsextremen Organisationen und Parteien auszuschließen, verbindliche Regeln für die Mitgliedschaft im Verband zu formulieren und konsequente Maßnahmen bei Verstößen zu ermöglichen.

Die bevorstehende Bundestagswahl am 23. Februar 2025 und die aktuelle gesellschaftliche Entwicklung unterstreichen die Dringlichkeit und Notwendigkeit dieses Beschlusses. Angesichts zunehmender rechtsextremer Strömungen ist es entscheidend, eine klare Haltung zu zeigen und entschlossene Maßnahmen zu ergreifen. Mit dem Unvereinbarkeitsbeschluss möchte der Verband ein deutliches Zeichen für eine offene und demokratische Gesellschaft setzen.
Die Mitgliedsorganisationen des Paritätischen NRW leisten tagtäglich wertvolle Arbeit in ihren jeweiligen Bereichen und setzen sich für eine vielfältige und demokratische Gesellschaft ein. Mit dem Unvereinbarkeitsbeschluss soll auch ihre Arbeit unterstützt und gestärkt werden.
Wir als Einrichtung unter dem Dachverband der Parität werden weiterhin gemeinsam für eine offene, solidarische und diskriminierungsfreie Gesellschaft einstehen.

Hier der Unvereinbarkeitsbeschlusses durch den Aufsichtsrat des Paritätischen NRW

  • Aufrufe: 186